Joint Venture zwischen PKF Fasselt und TREUWERK zur Betreuung von Mandanten in regulierten Märkten

Joint Venture zwischen PKF Fasselt und TREUWERK zur Betreuung von Mandanten in regulierten Märkten

  

Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PKF Fasselt und die TREUWERK REVISION GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hannover haben den gemeinsamen Aufbau eines Joint Venture vereinbart. Ab dem Jahr 2022 werden die Stärken beider Partner in der Betreuung von Mandanten in regulierten Märkten eingesetzt.

PKF Fasselt steht mit einem breiten Leistungsspektrum für ganzheitliche, fachübergreifende Lösungen aus einer Hand. „Wir betreuen unsere Mandanten praxisnah und passgenau. Besonders mittelständische Unternehmen schätzen unsere umfassende Kompetenz bei gleichzeitig persönlicher Betreuung“, so Franklin Hünger, geschäftsführender Partner bei PKF Fasselt. Auch große Kapitalgesellschaften beauftragen das Prüfungs- und Beratungsunternehmen als Ergänzung oder Alternative zu den vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. PKF Fasselt ist Teil des internationalen PKF-Netzwerks.

Die TREUWERK bringt ihre langjährige Kompetenz im Bereich der Prüfung und Beratung von Unternehmen in regulierten Märkten in das gemeinsame Joint Venture ein und verstärkt damit gezielt das Leistungsspektrum von PKF Fasselt.

Die zukünftige PKF TREUWERK AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird im Vorstand durch Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Miriam Brosig sowie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Christian-Peter Lamm vertreten und durch einen starken Aufsichtsrat mit entsprechendem regulatorischem Know-how und Branchenerfahrung unterstützt werden.

Beide Vorstandsmitglieder verfügen über umfassende Fach- und Branchenexpertise sowie langjährige Erfahrung und Spezialisierung in der Prüfung und Beratung von Banken und weiteren durch die BaFin regulierten Unternehmen, wie Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstituten sowie Versicherungsunternehmen. Ferner zeichnet das neue Joint Venture von PKF Fasselt und TREUWERK eine umfassende Expertise in der Betreuung von für Banken und Versicherungen tätigen Auslagerungsunternehmen, beispielsweise IT-Dienstleistern, im aufsichtsrechtlichen Kontext aus.

Abgeleitet aus den Anforderungen in regulierten Märkten werden durch die PKF TREUWERK AG zukünftig branchenübergreifend Unterstützungsleistungen im Bereich Governance, Risk und Compliance (GRC) erbracht. Die Gesellschaft wird damit eine Klammer um die Anforderungen aus den Bereichen Risikomanagement und -früherkennung, Sustainable Finance, Geldwäscheprävention, Wertpapier-Compliance, aufsichtsrechtlichem Meldewesen sowie Datenschutz, IT-Governance und Informationssicherheit setzen.

Pressemitteilung PKF Fasselt

„Einführung“ des Vier-Augen-Prinzips bei Factoring- und Leasinginstituten

Das Vier-Augen-Prinzip ist einer der zentralen Bestandteile des internen Kontrollsystems, das bei Instituten u.a. aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche und eine Risikocontrolling- sowie eine Compliance-Funktion zu umfassen hat. Die Factoring- und Leasinginstitute waren aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit bisher von der Anwendung ausgenommen.

Meldung notleidender Risikopositionen – NPL-Backstop

Durch die EU-Verordnung 2019/630 zur Änderung der EU-Verordnung 575/2013 (CRR) wurden Regelungen zur aufsichtsrechtlichen Letztsicherung für notleidende Risikopositionen (sog. NPL- Backstop) eingeführt, um u.a. den hohen Bestand an notleidenden Risikopositionen abzubauen bzw. innerhalb einer bestimmten Frist vollständig durch eine Risikovorsorge abzudecken.

Joint Audit als Chance zur Diversifizierung des Abschlussprüfermarktes?

Joint Audit als Chance zur Diversifizierung des Abschlussprüfermarktes?

Bereits im Anschluss an die Finanzkrise 2007/2008 wurden durch unterschiedliche internationale und nationale Gremien Analysen bezüglich einer problematischen Marktkonzentration im Abschlussprüfermarkt für Unternehmen von öffentlichem Interesse durchgeführt. Im Rahmen dieses Artikels werden zunächst die hierin identifizierten Folgen für den Abschlussprüfermarkt zusammengefasst. Darauf aufbauend wird dem Leser ein umfassender Überblick über die stetig diskutierte Option der Einführung (verpflichtender) Joint Audits auf europäischer und nationaler Ebene gegeben. Abschließend wird hinterfragt, ob die Chance zur Einführung von Joint Audits auf dem deutschen Abschlussprüfungsmarkt vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussion genutzt werden kann.

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FIT FOR WpFG – Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (WpFG)

Am 17.08.2020 hat das BMF den Referentenentwurf des Gesetzes zur Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (WpFG) veröffentlicht. Hierdurch wird die Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (IFD) national umgesetzt.