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FIT FOR WpFG

Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (WpFG)

Am 17.08.2020 hat das BMF den Referentenentwurf des Gesetzes zur Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (WpFG) veröffentlicht. Hierdurch wird die Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (IFD) national umgesetzt. Die entsprechende europäische Verordnung (EU) 2019/2033 über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen (IFR) gilt unmittelbar für die betroffenen Institute. Der neue Regulierungsrahmen tritt am 26.06.2021 in Kraft.

Insgesamt sind in Deutschland nach Schätzung der Aufsicht 720 Wertpapierdienstleistungsunternehmen von dem neuen Regulierungsrahmen betroffen.

Ab dem 26.06.2021 unterliegen die meisten davon nicht mehr den Vorschriften des KWG bzw. der CRR, sondern stattdessen dem neuen Regulierungsrahmen (WpFG und IFR).

ENTWURF DES WpFG

Der Gesetzesentwurf ist geprägt durch das Proportionalitätsprinzip. Die Intensität der Aufsicht erhöht sich mit der Größe der Wertpapierfirma. Hierzu werden entsprechende Größenklassenkriterien eingeführt.

In 10 Kapiteln mit insgesamt 86 Paragraphen finden sich Regelungen zu folgenden Schwerpunkten:

  • Anforderungen an das Anfangskapital
  • Solvenzanforderungen an die Eigenmittelausstattung der Wertpapierfirmen sowie Liquiditätsanforderungen
  • Maßstäbe zur Beurteilung der Angemessenheit der internen Kapitalanforderungen (Risikotragfähigkeit)
  • Anforderungen an den Vorstand und die Aufsichtsgremien der Wertpapierfirmen
  • Regelungen zur Geldwäscheprävention und zur Auslagerungssteuerung
  • Regelungen zur Vergütungspolitik
  • Aufsichtsbefugnisse der zuständigen Aufsichtsbehörden

Darüber hinaus gelten die neuen Anforderungen der IFR-Verordnung insbesondere in Bezug auf die Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung, die Risikostreuung sowie die Offenlegung und Meldungen von Wertpapierfirmen.

WAS IST ZU TUN?

Die Umsetzung des neuen Regulierungsrahmens wird – unabhängig von der Größe des Wertpapierdienstleisters – wie bei jeder neuen Regulierung interne Kapazitäten binden.

Wertpapierfirmen haben nun zumindest eine GAP-Analyse auf materielle oder formelle Anpassungsnotwendigkeiten durchzuführen. Die Erarbeitung von Fachkonzepten, die Überarbeitung interner Organisationshandbücher sowie die Änderungen in Risikomanagement- oder Meldewesenprozessen können folgen.

Sind Sie von den Änderungen betroffen?

Wir unterstützen Sie sehr gern bei der Analyse und Umsetzung der neuen Anforderungen aus WpFG und IFR!

Für Fragen rund um das Thema WpFG steht Ihnen das Team der TREUWERK REGULATORY SERVICES GmbH sehr gern zur Verfügung.

Kontakt

Tom Schmidt
Dipl.-Betriebswirt (FH)

Geschäftsführer
Treuwerk Regulatory Services GmbH

+49 511 353936-0
t.schmidt@treuwerk.de

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Alexanderstraße 3a · 30159 Hannover
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