Über uns
Die TREUWERK – wofür wir stehen
Die TREUWERK – wofür wir stehen
Mandantenorientierte Beratung mit Augenmaß
Seit ihrer Gründung in 2003 verfolgt die TREUWERK einen Beratungsansatz, der nicht nur die Erfüllung von gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen für den Mandanten sicherstellen soll, sondern die individuelle Situation des Mandanten in den Vordergrund stellt. Anstatt durch die Einhaltung von Vorschriften eine Mehrbelastung für unsere Mandanten entstehen zu lassen, sollen vielmehr die Sicherung der Wettbewerbsposition erreicht oder neue Wettbewerbsvorteile eröffnet werden.
Um dies zu erreichen, verfolgt die TREUWERK konsequent die Ziele:
Um ihrem Anspruch gerecht zu werden, hat sich auch die TREUWERK fortlaufend verändert und weiterentwickelt. Inzwischen können wir unseren Mandanten mit unseren Geschäftsfeldern einen umfassenden Beratungsansatz anbieten.
Je nach den Erfordernissen unserer Mandanten und ihrer Fragestellungen nehmen wir dabei verschiedene Rollen ein.
Als Berater sind wir darum geübt, unseren Mandanten in Projektsituationen gezielt eine konkrete Problemstellung hin zu analysieren, geeignete, auf das Mandat konfektionierte Maßnahmen zu formulieren, diese auf das erforderliche Ziel hin umzusetzen und das Ergebnis in die Obhut unserer Mandanten zu übergeben.
Als Begleiter unterstützen wir unsere Mandanten, den jeweiligen Erfordernissen entsprechend, kontinuierlich in definierten Themen und stehen als zuverlässiger Partner an ihrer Seite.
Wir unterstützen junge Unternehmen gezielt in den administrativen und betriebswirtschaftlichen Bereichen und agieren den Gründern gegenüber als Mentoren in unseren Kernkompetenzen.
Die ganzheitliche, interdisziplinäre Sicht der TREUWERK gewährleistet, dass im Interesse unserer Mandanten neue Wege gedacht und kreative Lösungen erzielt werden können.
Die TREUWERK versteht sich auch als kompetenter Partner für die besonderen Anforderungen und Fragestellungen von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten. So verfügen alle Partner über langjährige Praxiserfahrungen in dieser Branche und haben mit der TREUWERK bereits vielfältige Projekte durchgeführt, wie z.B. die Unterstützung bei der Beantragung der Erlaubnis nach § 32 KWG und bei Sonderprüfungen durch Aufsichtsorgane oder die Erstellung von Fondsprospekten sowie zur Prozessoptimierung bei Finanzdienstleistern.
Daneben unterstützen wir Sie natürlich auch dauerhaft als Jahresabschlussprüfer, durch die Übernahme der Funktion der Internen Revision sowie der IT-Revision oder der Compliance-Funktion im Rahmen einer Funktionsauslagerung.
Vor allem kleinere und mittlere Institute profitieren hierbei von unserer thematisch breit gefächerten Kompetenz und dem aktuellen Wissensstand, den wir durch ständige Beobachtung und Durchdringung anstehender und neuer Gesetze, Richtlinien und regulatorischer Anforderungen für Sie vorhalten.